Abmahnung von Agentur WebControl
09.12.2009, Kommentare: 0, Themen: Internet, Recht
Websitebetreiber müssen darauf achten, dass ihre Seiten die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen. So muss nach §5 des Telemediengesetzes auf vielen Seiten ein Impressum aufgeführt sein, das unter anderem den Verantwortlichen des benennt.
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt muss leider damit rechnen eines Tages eine Abmahnung zu bekommen. Wie in vielen anderen Branchen wollen auch hier einige schwarze Schafe das schnelle Geld. So erhielt ich vor kurzem eine Abmahnung der Agentur WebControl. Ich möge bitte 298€ Gebühr direkt überweisen und die Angaben meines Impressums vervollständigen.
Da ich selbst ein Archiv meiner bisherigen Internetseiten habe, war schnell klar, dass zu keiner Zeit ein Verstoß vorlag. Eine erste Recherche zur Agentur WebControl ergab kaum Ergebnisse. Es war weder ein Internetauftritt noch ein Eintrag in Telefon- oder Branchenbüchern zu finden. Lediglich Beschwerden anderer Betroffene waren zu finden. Auf dem Schreiben war der Firmenname, eine Adresse sowie die Kontoverbindung angegeben. Es fehlten also Kontaktdaten wie Telefon- oder Faxnummer. Nach kurzer rechtlicher Beratung habe ich ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich die Beschuldigungen zurückweise und um Rücknahme der Forderungen innerhalb einer Frist bitte.
Weitere Recherchen führten mich zum Gewerbeamt des angeblichen Firmensitzes. Hier ist die Agentur WebControl nicht bekannt. Der angebliche Kontoinhaber ist zwar dort ansässig, jedoch mit einem Gewerbe ganz anderer Art. Er war nicht mit WebControl in Verbindung zu bringen. Es scheint sich also um einen Versuch zu handeln, schnelles Geld zu machen. Wer betroffen ist, sollte das Schreiben aber keinesfalls ignorieren und vernichten sondern entsprechend antworten. Auf mein Schreiben erhielt ich nie eine Antwort.
Bei Fragen bezüglich Impressumspflicht helfe ich gerne weiter.